Aufsuchende Familientherapie (AFT)
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Die aufsuchende Familientherapie stellt ein wirksames und vielfach bewährtes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe bei festgefahrenen familiären Konfliktsituationen und chronifizierten Problemlagen dar. Sie trägt zur Erhöhung von Selbstwirksamkeit und Empowerment von Hilfe suchenden Familien bei.
Die aufsuchende Familientherapie fußt auf der Überzeugung, dass in jedem Familiensystem Ressourcen und entwicklungsfähige Potenziale vorhanden sind, die es gilt, im beraterischen und therapeutischen Prozess wertzuschätzen, ihren Stellenwert zu würdigen, den Zugang dazu zu aktivieren und so die Akteure zu befähigen, je eigene Lösungen für die von ihnen gesehenen oder von außen (Jugendamt, Schule, Kita etc.) an sie herangetragenen Probleme zu finden.
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was bietet die AFT?
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niedrigschwelliger Zugang zu familientherapeutischer Hilfe
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Orientierung an den Kräften und Potenzialen der einzelnen Familienmitglieder
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Aktivierung innerfamiliärer und sozialräumlicher Ressourcen
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Aufdeckung der funktionalen Hintergründe eines identifizierten Problemverhaltens
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Initiierung von Prozessen zur Entwicklung von individuellen Lösungen und neuen Perspektiven
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Mögliche Ziele einer AFT:
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Verbesserung der Beziehungsqualität in der Familie
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Übernahme von Eigenverantwortung durch die Familie
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Klärung und Akzeptanz der Rollenverteilung
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Stärkung der elterlichen Präsenz, Übernahme von Erziehungsverantwortung
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Erweiterung des Verhaltensspielraums in Krisensituationen
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Erprobung und Anwendung neuer Handlungsstrategien
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Vermeidung von Fremdunterbringung
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Arbeit an bisher unbewussten inneren Konflikten und den damit verbundenen Verstrickungen in den aktuellen Beziehungen
Ausgewählte beraterische und therapeutische Methoden:
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Anwendung des systemischen Instrumentariums der Gesprächsführung
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Co-Arbeit und Reflecting Team
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Familienskulpturarbeit
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Genogrammarbeit
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Arbeit mit dem Familienbrett
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Übungen zu Grenzen und Räumen, Nähe und Distanz
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Ressourcen- und Netzwerkkarten
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Elemente und Übungen aus der Kunsttherapie und dem Psychodrama
Aufsuchende Familientherapie wird durch das Jugendamt nach § 31 SGB VIII verfügt. Sie ist somit ein Sonderfall der Sozialpädagogischen Familienhilfe und wird im Rahmen einer Fallpauschale für 6 bis 12 Monate (35 Wochen) finanziert.
Leistungen:
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Eine familientherapeutische Sitzung pro Woche oder entsprechende Einzelsitzungen
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Auswertung und Reflexion jeder Sitzung
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Co-Arbeit: Zwei Kolleg:innen führen die AFT durch
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Intervision / kollegiale Beratung (Anliegenüberprüfung, Interventionsplanung, Bilanzierung)
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Vernetzungstätigkeiten (Austausch mit Schulen, Kitas, Ärzten etc.)
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Regelmäßige Fallsupervision
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Fortbildung
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Interne Dokumentation, Evaluation und Berichterstattung an das Jugendamt